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Ausgangspunkt hierfür ist immer der jeweilige aktuelle Strompreis bzw. das aktuelle Angebot des momentanen Versorgers. Diese Regelung gilt für alle Bereiche des Gewerbes, leistungsgemessene Sonderkunden in allen Größenordnungen und private Haushalte.
Für Filialisten und Firmen mit Objekten an verschiedenen Standorten versuchen wir stets beste Konditionen über einen Anbieter zu erreichen um auch den buchhalterischen Aufwand der Firmen enorm zu senken.
Für öffentliche Einrichtungen erfolgen die Ausschreibungen entsprechend der vorgegebenen Richtlinien. Die Art der Vergütung wird hier im Vorfeld gemeinsam mit dem Kunden festgelegt .
Für die Vermittlung von günstigem Gewerbestrom erfolgt die Vergütung pauschal einmalig je nach Verbrauch. Weiterhin legt der Interessent fest in welcher Art und Weise ein Neuvertrag gestaltet sein sollte und über die Laufzeit des Vertrages mit entsprechenden Preisgarantien und Marktanpassungsklauseln. Desweiteren besteht die Möglichkeit für produzierendes Gewerbe über eine Rückerstattung bestimmter Energiekosten betreffend des Gesamtverbrauches aller Energiearten. Außerhalb dieser Bereiche werden auch Alternativen und Konzepte zu herkömmlichen Energiequellen in Betracht gezogen.
© Mitteldeutscher Energievertrieb, Pestalozzistr. 1, 04643 Geithain
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